FACHKRÄFTE
RECHTE VON MÄDCHEN UND JUNGEN, JUNGEN FRAUEN UND MÄNNERN
Die Rechtekärtchen der animierten Illustrationen (Jugendherberge, Zeltlager, Kirchengemeinde) können im DIN A4 Format ausgedruckt werden. Es empfiehlt sich, die Ausdrucke zu laminieren und die der jeweiligen Themenstellungen der Gruppe entsprechende einzelne Illustrationen in der Einrichtung auszuhängen.
Alle Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer haben ein Recht auf Teilhabe.
Alle Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer haben das Recht auf „psychische und körperliche Unversehrtheit“. Niemand darf mit Worten, Blicken, Bildern oder körperlicher Gewalt ihre persönlichen Grenzen verletzen.
Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer haben das Recht auf Hilfe. Hilfe holen ist kein Verrat.
Pädagoginnen und Pädagogen, Vorgesetzte und ältere Kollegen sind verpflichtet, Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer vor sexueller Belästigung zu schützen. Sie müssen zum Beispiel handeln, wenn sie Gewalt oder Mobbing beobachten.
Oft ist es sehr belastend, wenn man beobachtet, dass jemand die persönlichen Grenzen von den eigenen Freundinnen und Freunden verletzt. Auch dann hat man ein Recht auf Hilfe.
Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer haben ein Recht auf Beteiligung. Sie haben das Recht ihre Ideen einzubringen und an allen Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden.
Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer haben das Recht, sich zu beschweren.
In vielen Einrichtungen gibt es von Jugendlichen gewählte Vertrauenspersonen, bei denen Mädchen und Jungen sich beschweren können, wenn jemand ihre persönlichen Grenzen verletzt.
Oftmals gibt es auch externe Ansprechpersonen, die nicht in der Einrichtung arbeiten und bei denen man sich beschweren kann. Diese Personen setzen sich für die Rechte der Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer ein.
Alle haben das Recht am eigenen Bild: Niemand darf Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer gegen ihren Willen fotografieren! Niemand darf ohne deren Zustimmung ein Bild von anderen ins Netz stellen.
Mädchen und Jungen, junge Frauen und junge Männer haben das Recht, selbst zu bestimmen, mit wem sie zärtlich sein möchten, und wer ihnen nahe sein darf.