Hier werden in der nächsten Zeit weitere Arbeitshilfen für die Entwicklung institutioneller Schutzkonzepte eingestellt.
Zur gesetzlichen Verpflichtung der Entwicklung institutioneller Schutzkonzepte
Jedes Mädchen und jeder Junge, jede junge Frau und jeder junge Mann hat ein Recht auf Schutz vor sexuellen Grenzverletzungen, Übergriffen und sexuellem Missbrauch (vgl. SGB VII, § 1 Abs. 3. Satz 3). Dementsprechend schreibt das Bundeskinderschutzgesetz die Entwicklung von institutionellen Schutzkonzepten für Einrichtungen der Jugendhilfe verbindlich fest. Allerdings gibt es für die Erstellung von institutionellen Schutzkonzepten bis heute keine umfassenden fachlichen Qualitätsstandards. In der Praxis wird deutlich, dass einige Institutionen dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, indem sie institutionelle Schutzkonzepte der Verbände oder anderer Einrichtungen übernehmen bzw. geringfügig umformulieren. Dementsprechend finden sich die fachlichen Fehler der zeitnah nach Verabschiedung des Gesetzes veröffentlichten Konzepte in vielen von einzelnen Einrichtungen leicht modifizierten institutionellen Schutzkonzepten wieder. So wird in den meisten Einrichtungen zum Beispiel eine Differenzierung der Vorgehensweisen im Falle der Vermutung sexueller Übergriffe und in erwiesenen Fällen vernachlässigt. Ebenso wird nicht in ausreichendem Maße zwischen den Interventionsschritten bei sexuellen Übergriffen/sexuellem Missbrauch durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und durch gleichaltrige und ältere Jugendliche unterschieden.
„Sichere Orte schaffen“ begleitet einzelne Institutionen exemplarisch bei der Entwicklung von Bausteinen institutioneller Schutzkonzepte für Jugendzentren und Jugendwerkstätten. Zudem wurden erste Arbeitsmaterialien entwickelt. Weitere werden folgen und über diese Homepage veröffentlicht.
Institutionelle Risikoanalyse unter Berücksichtigung von Partizipation
Risikoanalysen von institutionellen Schutzkonzepten beziehen sich in der Regel auf das jeweilige Arbeitsfeld, die spezifischen Risikofaktoren der jeweiligen Einrichtung (zum Beispiel bedingt durch Personalauswahl/-situation und bauliche Bedingungen) bleiben vielfach unberücksichtigt. Diese Defizite könnten abgebaut werden, wenn Institutionen das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern auf Partizipation einlösen und junge Menschen an der institutionellen Risikoanalyse beteiligen. Eine solche ist für die Entwicklung schützender Strukturen von zentraler Bedeutung, da Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer aufgrund eigener Erfahrung sehr genau wissen, wo und durch wen in ihrer Einrichtung das Risiko von psychischen, physischen und sexualisierten Grenzverletzungen besteht.
„Sichere Orte schaffen“ entwickelt Materialien, die für die Durchführung von institutionellen Risikoanalysen unter Partizipation hilfreich sind. mehr
Beispiel Arbeitsmaterial:
Verhaltenskodex zum respektvollen Umgang mit den persönlichen Grenzen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
Wichtiger Baustein eines institutionellen Schutzkonzeptes ist die Entwicklung eines Verhaltenskodex zum grenzachtenden Umgang der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit den persönlichen Grenzen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ein solcher setzt eine institutionelle Risikoanalyse unter Partizipation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen voraus (siehe oben) und eine inklusiv gestaltete Information aller Mitglieder der Institution voraus. mehr »
Verhaltensregeln zum respektvollen Umgang mit den persönlichen Grenzen von Kindern und Jugendlichen auf Ferienfreizeiten
Bei den Vorbereitungen für Kinder- und Jugendfreizeiten müssen nicht nur organisatorische Fragen geklärt, sondern auch pädagogische Fachkräfte und ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zum Beispiel Betreuerinnen und Betreuer und Küchenhilfen) für ihre Aufgaben im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen geschult werden. Als Unterstützung für die Reisevorbereitungen hat Zartbitter eine Liste mit Rechten von Mädchen und Jungen auf Ferienreisen sowie Verhaltensregeln zusammengestellt, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beitragen. Eltern gewinnen durch die Information Anhaltspunkte, worauf sie bei der Auswahl der richtigen Reise für ihre Töchter und Söhne achten sollten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet die Einhaltung der Regeln einen Schutz vor unberechtigten Verdächtigungen. mehr »